1.Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Eventmanagement Land e.U. Lagergasse 18/Haus 1 3425 Langenlebarn, Österreich (nachfolgend Caterer oder Catering genannt), gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbestimmungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung müssen schriftlich festgehalten werden.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote sind freibleibend sofern nichts anderes vereinbart wird. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und dessen Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen.
2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Angebotsbestandteil, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
2.4. Angebote, Planungen, Konzepte usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum des Caterer. Jede anderweitige Verwertung sowie die Vornahme von Änderungen ohne Zustimmung vom Caterer ist zu unterlassen.
2.5. Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes zum Ausführungszeitpunkt nicht verfügbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
2.6. Der Vertrag kommt nur mit einer schriftlichen Bestätigung zustande.
3 Lieferung/Übergabe
3.1. Zugesagte Termine werden bei normalen Voraussetzungen eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art wie z.B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.
3.2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltungen sind sofort vor Ort, aber spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt.
3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. Für Schäden die nachweislich durch das Verschulden von Eventmanagement Landa e.U. entstanden sind, haftet auch Eventmanagement Landa e.U. (bzw. deren Betriebshaftpflicht-Versicherung)
3.4. Alle vom Catering gelieferten Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke sowie ggf. Blumen sind und bleiben Eigentum des Caterers und werden mietweise überlassen.
4.Preise
4.1. Die angegebenen Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder anderen Maßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot angeführt, nicht im Angebotspreis enthalten. Dies gilt auch für eventuelle Nebenkosten wie Abschlagszahlungen an die ansässige Gastronomie.
4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
4.3. Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zu verrechnen.
5.Stornobedingungen
5.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierungen bis 14 Tage vor der Veranstaltung 30% des Auftragswertes des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt. Dies entspricht der Höhe der Anzahlung.
5.2. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.
5.3. Bei Stornierung unter 7 Tagen stellen wir die gesamte Angebotssumme in Rechnung.
6.Zahlungsbedingungen
6.1. Die Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.
6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlung aufgrund von unvollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
6.3. Bei Auftragserteilung wird 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig.
7.Versicherung
Allfällige Versicherungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Veranstalter selbst abzuschließen.
8.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Eventmanagement Landa e.U. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Tulln vereinbart. Eventmanagement Landa e.U. ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.